Sie sind umgezogen, aber Ihre Stimme ist nicht verschwunden
Wenn Sie ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin sind und in einem Mitgliedstaat leben, der nicht Ihr Heimatland ist, haben Sie dort weiterhin das Recht, an bestimmten Wahlen teilzunehmen. Dies wird als Wahlrecht für mobile EU-Bürger bezeichnet, und Millionen von Menschen in ganz Europa haben Anspruch darauf, nutzen es aber nie.

